Charta der „Rechte des Kindes“ vor, während und nach der Geburt

Einleitung

Die UN Konvention zu den „Rechten des Kindes“ war ein historischer Schritt, weil das Kind in seinen eigenen Rechten anerkannt wurde. Das Kind wurde nicht länger nur als ein Noch-nicht-Erwachsener gesehen, sondern als ein eigenständiges menschliches Wesen und als eigenständige menschliche Person mit einem Recht auf Versorgung, Schutz, Sicherheit und Mitsprache. Die UN Konvention zu den „Rechten des Kindes“ garantiert Entwicklungsrechte, die dem Kind erlauben sollen, sein volles Potential zu entwickeln.

Die Forschungen zur frühen Entwicklung des Kindes, wie sie besonders im Rahmen der Internationalen Studiengemeinschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM) und im Rahmen der American Association for Prental and Perianatal Psychology and Health (APPPAH) durchgeführt und diskutiert wurden, belegen, dass das individuelle und soziale Leben des Kindes bereits vor der Geburt beginnt. Die Zeit vor, während und nach der Geburt ist als Kontinuum zu betrachten, in dem unterschiedlichste Entwicklungs- und Lernprozesse miteinander verwoben, voneinander abhängig und aufeinander bezogen sind. Das Fundament unserer grundlegenden Gefühle von Sicherheit und Vertrauen wird in dieser Zeit gelegt. Eine Grundvoraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung ist eine wechselseitige Bezogenheit. Auch das Kind vor der Geburt ist schon ein eigenständiges menschliches Wesen. Die Rechte des Kindes sollten in diesem Sinne erweitert werden. Die folgende Charta der „Rechte des Kindes“ vor, während und nach der Geburt versucht diese Rechte konkret zu machen. Hierbei geht es um grundlegende emotionale und körperliche Bedürfnisse, die erfüllt sein müssen, um eine gesunde Entwicklung des Kindes zu ermöglichen

„Rechte des Kindes“ vor, während und nach der Geburt

  1. Jedes Kind hat das Recht, schon vor der Geburt als eigene Person geachtet und respektiert zu sein.
  2. Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere vorgeburtliche Beziehung und Bindung.
  3. Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass während der Schwangerschaft und Geburt seine Erlebens-Kontinuität beachtet und geschützt wird.
  4. Jedes Kind hat das Recht darauf, dass medizinische Interventionen, von Anfang an immer auch auf ihre seelische Auswirkung hin reflektiert und verantwortet werden.
  5. Jedes Kind hat das Recht auf Hilfen für einen liebevollen und bezogenen Empfang in der Welt, der ihm eine sichere nachgeburtliche Bindung erlaubt.
  6. Jedes Kind hat das Recht auf eine hinreichend gute Ernährung vor und nach der Geburt. Jedes Kind sollte nach Möglichkeit gestillt werden.
  7. Mit den Kinderrechten verbunden ist es ein Recht der künftigen Generationen, dass die Gesellschaft ihnen die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Potentiale als Paar und als Eltern zu entwickeln.
  8. Mit diesem Recht auf Entwicklung elterlicher Kompetenz ist das Recht des Kindes auf verantwortliche, feinfühlige und bezogene Eltern oder Ersatzpersonen verbunden.
  9. Um diese Rechte des Kindes zu gewährleisten, haben die gesellschaftlichen Institutionen die Pflicht, die Eltern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Als Ergebnis aus der Diskussion wurde noch folgender Zusatz eingefügt:

Selbstverständlich stehen diese Rechte auch in Beziehung zu den Rechten anderer Personen, insbesondere denen der Mutter und der Familie. Es ist nötig, einen Ausgleich zwischen ihnen zu finden mit Verständnis für die zugrundeliegenden Bedürfnisse aller, einschließlich denen der Kinder.

Diese Charta beruht auf der Wiener Resolution der Internationalen Studiengemeinschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM), auf den Ausführungen von Gaby Stroecken und Rien Verdult zur pränatalen Bindung und den Kinderrechten, der „Resolution des Internationalen Kongresses für Embryologie, Therapie und Gesellschaft 2002“ (Nijmegen/Niederlande) und der Moskauer Resolution der Russischen Gesellschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie, die unter www.isppm.de zugänglich sind. Die Webseite der ISPPM bietet eine umfangreiche Literaturliste zum Thema.

Die Charta wurde von der Mitgliederversammlung der ISPPM in Heidelberg am 3. Juni 2005 beschlossen und verabschiedet.

Heidelberg, den 03.06.2005